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Menschenrechte in Produktionsnetzwerken: eine einfache Lösung, um ein europäisches Gesetz zur Wahrung der Sorgfaltspflicht in Lieferketten effektiv und effizient zu implementieren

Frankreich und die Niederlande haben bereits Gesetze zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten eingeführt, das deutsche Parlament wird in den kommenden Wochen ein solches Gesetz diskutieren, die EU könnte bald folgen.

Das Ziel eines solchen Gesetzes ist es, Menschenrechtsverletzungen im Produktionsprozess zu verhindern, etwa Kinderarbeit, Verletzung von Frauenrechten, Umweltverstöße etc. Geschäftspartner von Unternehmen, die sich an Menschenrechtsverletzungen beteiligen, würden durch das Gesetz verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die  Menschenrechtsverletzungen unterbleiben; als letzte Konsequenz wäre die Zusammenarbeit zu beenden.

In der derzeitigen Form verpflichtet das deutsche Gesetz alle Unternehmen mit mehr als 3 000 Mitarbeiter:innen dazu, bei ihren Zulieferern Risikobewertungen in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen durchzuführen und einen Bericht – nicht jedoch die einzelnen Evaluierungen – an eine staatliche Stelle zu melden.

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